Urteil bei Einbruchsprozess gefallen
Im Prozess um die Einbrüche in zwei Handyläden in Görlitz ist das Urteil gefallen. Einer der beiden Angeklagten Polen muss für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis.
Der gelernte Kfz-Mechaniker gestand die Taten. Er hatte sich im vergangenen November mit einem Bekannten aus dem Knast in einer Spielhalle in Zgorzelec getroffen. Er trank einen halben Liter Wodka und nahm Crystal. Dann zogen sie los zum Görlitzer Postplatz. Dort zertrümmerten sie die Eingangstür eines Telefonladens mit einer Axt – ebenso die Vitrinen.
Ihre Beute - zehn Handys - teilten sie auf. Der Angeklagte verhökerte die Telefone im Internet für umgerechnet 500 Euro. Davon kaufte er einen Polo. Wenige Tage später fuhren er und der Mitangeklagte nach Görlitz. Mit dem Auto rammten sie die Tür eines Handy-Geschäfts am Marktkauf auf.
Auf der Flucht versuchten sie, die Polizei abzuschütteln. In Wasserkretscham rasten sie über einen Nagelgurt. Beide flüchteten weiter zu Fuß. Sein Komplize soll ein Auto angehalten, die Fahrerin mit einer Holzlatte bedroht und sie so gezwungen haben, ihn mitzunehmen. Die Frau hatte Glück, ihr kam eine Zollstreife entgegen. Sie gab Lichthupe, daraufhin sprang der Einbrecher aus ihrem Auto. Er konnte wenig später festgenommen werden – wie auch der Verurteilte, der es bis vor ein Altersheim in Weißenberg geschafft hatte. Dann übermannte ihn der Schlaf.
Der zweite Angeklagte war nicht vor Gericht erschienen. Nach ihm wird nun europaweit gefahndet.