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Urteil bei Einbruchsprozess gefallen

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Im Prozess um die Einbrüche in zwei Handy­läden in Görlitz ist das Urteil gefallen. Einer der beiden Angeklagten Polen muss für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis.

Der gelernte Kfz-Mecha­niker gestand die Taten. Er hatte sich im vergan­genen November mit einem Bekannten aus dem Knast in einer Spiel­halle in Zgorzelec getroffen. Er trank einen halben Liter Wodka und nahm Crystal. Dann zogen sie los zum Görlitzer Postplatz. Dort zertrüm­merten sie die Eingangstür eines Telefon­la­dens mit einer Axt – ebenso die Vitrinen.

Ihre Beute - zehn Handys - teilten sie auf. Der Angeklagte verhö­kerte die Telefone im Internet für umgerechnet 500 Euro. Davon kaufte er einen Polo. Wenige Tage später fuhren er und der Mitan­ge­klagte nach Görlitz. Mit dem Auto rammten sie die Tür eines Handy-Geschäfts am Markt­kauf auf.

Auf der Flucht versuchten sie, die Polizei abzuschüt­teln. In Wasser­kret­scham rasten sie über einen Nagel­gurt. Beide flüch­teten weiter zu Fuß. Sein Komplize soll ein Auto angehalten, die Fahrerin mit einer Holzlatte bedroht und sie so gezwungen haben, ihn mitzu­nehmen. Die Frau hatte Glück, ihr kam eine Zollstreife entgegen. Sie gab Licht­hupe, daraufhin sprang der Einbre­cher aus ihrem Auto. Er konnte wenig später festge­nommen werden – wie auch der Verur­teilte, der es bis vor ein Alters­heim in Weißen­berg geschafft hatte. Dann übermannte ihn der Schlaf.

Der zweite Angeklagte war nicht vor Gericht erschienen. Nach ihm wird nun europa­weit gefahndet.