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Urteil gegen Baggerfahrer aus Boxberg rechtskräftig

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Das Urteil gegen einen Bagger­fahrer aus Boxberg ist rechts­kräftig. Die Staats­an­walt­schaft verzichtet auf eine Überprü­fung durch den Bundes­ge­richtshof. Der verschul­dete Mann hatte im Dezember 2014 sein Haus im Ortsteil Kringels­dorf angezündet. Das Landge­richt Görlitz verur­teilte ihn vor gut einer Woche zu einem Jahr auf Bewäh­rung verur­teilt.

Der Boxberger wollte sich das Leben nehmen. Der Vater vierer Kinder von drei Frauen konnte nach der Schei­dung 2009 die Unter­halts­for­de­rungen nicht mehr beglei­chen.   Seine Ex-Frau wollte das Haus zwangs­ver­stei­gern lassen.