Urteil gegen Görlitzer Hehler rechtskräftig
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Das Urteil gegen einen wegen Hehlerei zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Görlitzer ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten. Der Mann hatte von anderen erschwindelte Waren über einen An- und Verkaufladen in der Görlitzer Innenstadt gewinnbringend weiter verkauft.
Der Verurteilte muss nun auch schwitzen, d.h. 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Auch dazu wurde er vom Landgericht Görlitz verurteilt