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Urteil gegen Görlitzer Hehler rechtskräftig

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Das Urteil gegen einen wegen Hehlerei zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Görlitzer ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten. Der Mann hatte von anderen erschwin­delte Waren über einen An- und Verkauf­laden in der Görlitzer Innen­stadt gewinn­brin­gend weiter­ verkauft.

Der Verurteilte muss nun auch schwitzen, d.h. 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Auch dazu wurde er vom Landgericht Görlitz verurteilt