Urteil im Görlitzer Doppelmordprozess rechtskräftig
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Das Urteil im Görlitzer Doppelmordprozess ist rechtskräftig. Der Familienvater, der im August 2015 auf der B 6 bei Fischbach seine beiden Kinder tot gefahren hatte, muss die lebenslängliche Freiheitsstrafe verbüßen. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision.
Der 47-Jährige hatte die vier Jahre alte Tochter und den fünfjährigen Sohn absichtlich totgefahren, um sich an seiner Frau zu rächen. Sie hatte die sich von ihm getrennt. Die Richter stellten im Prozess auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann die Reststrafe nach 15 Jahren nicht automatisch zur Bewährung ausgesetzt werden.