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Urteil im Görlitzer Doppelmordprozess rechtskräftig

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Das Urteil im Görlitzer Doppel­mord­pro­zess ist rechts­kräftig. Der Famili­en­vater, der im August 2015 auf der B 6 bei Fisch­bach seine beiden Kinder tot gefahren hatte, muss die lebens­läng­liche Freiheits­strafe verbüßen. Der Bundes­ge­richtshof verwarf die Revision. 

Der 47-Jährige hatte die vier Jahre alte Tochter und den fünfjäh­rigen Sohn absicht­lich totge­fahren, um sich an seiner Frau zu rächen. Sie hatte die sich von ihm getrennt. Die Richter stellten im Prozess auch die beson­dere Schwere der Schuld fest. Damit kann die Reststrafe nach 15 Jahren nicht automa­tisch zur Bewäh­rung ausge­setzt werden.