Urteil im Kaufland-Weißwasser-Prozess: Angeklagter Gefahr für die Allgemeinheit
Im sogenannten Kaufland-Weißwasser-Prozess ist heute das Urteil gesprochen worden. Der Angeklagte muss für viereinhalb Jahre hinter Gitter. Das Landgericht Görlitz ordnete außerdem die anschließende Sicherungsverwahrung an. Das bedeutet: Der 48-Jährige bleibt nach verbüßter Haft für unbestimmte Zeit weggeschlossen. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwältin. Sie hatte mit Blick auf seine vielen einschlägigen Vorstrafen eingeschätzt, dass von ihm künftig eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Er habe aus früheren Urteilen keine Lehren gezogen. Von ihm seien weitere schwere Taten zu erwarten.
Plötzlich schaute die Kassiererin in einen Pistolenlauf
Der Pole hatte vor zweieinhalb Jahren versucht, im Kaufland Weißwasser Geld zu rauben. Er kam mit dem Auto, stellte es gezielt in Fluchtrichtung ab, setzte sich eine Sonnenbrille auf, zog sich eine Kapuze über und Gummihandschuhe an. Dann spannte er die „Wechselgeldfalle“. Zum Schein legte er eine Packung Eis auf das Kassenband und einen Fünf-Euro-Schein. Als das Kassenfach aufsprang, schaute die Kassiererin in den Lauf einer Gasdruckpistole.
Er sei planmäßig, koordiniert und minutiös vorgegangen, so die Staatsanwältin. Mit Blick auf frühere von ihm begangene Überfälle sagte sie: Er habe daraus gelernt. Bei einem Raub 2011 in Österreich hatte er eine Kassiererin mit einer solchen Wucht geschlagen, dass er sich Hand brach. In Weißwasser verwendete er eine Gasdruckpistole.
Mutige Kundin verfolgte den Räuber und merkte sich das Autokennzeichen
Kunden riefen laut um Hilfe. Damit hatte der Angeklagte nicht gerechnet. Er ergriff die Flucht, ohne Beute. „Er hatte die Waffe wie im Gangsterfilm gehalten“, sagte ein Kunde aus. Eine Kundin lief ihm hinterher, mit dem Handy am Ohr. Sie merkte sich das Kennzeichen und gab es der Polizei durch. So konnte er auf der Grenzbrücke in Bad Muskau von Bundespolizisten gestellt werden.
Verteidigerin: Mein Mandant braucht eine Therapie
Der Angeklagte hatte teilweise gestanden. An Einzelheiten konnte er sich aber nicht mehr erinnern. Er stand unter Alkohol. Seine Verteidigerin lehnte eine Sicherungsverwahrung ab. Er brauche eine Therapie, er sei suchtkrank, begründete sie in einem langen Vortrag.
Der Angeklagte, dessen kriminelle Karriere mit 18 begonnen und der in den letzten 20 Jahren nur wenige Monate in Freiheit verbracht hatte, entschuldigte sich bei der Kassiererin. Sie leidet noch heute – zweieinhalb Jahre danach – an den Folgen der Tat, psychisch und physisch. Seitdem ist sie in ihrer Lebensführung massiv eingeschränkt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.