Urteil im Lebkuchenstreit
Juristischer Sieg für Lebkuchenhersteller aus der Oberlausitz. Das Landgericht Görlitz hat die Klage einer fränkischen Lebkuchenfabrik als unbegründet abgewiesen. Es sah die geforderten Schadensersatzansprüche nicht als gerechtfertigt. Die Franken hatten den Zulieferer auf mehr als 9.000 Euro verklagt – wegen angeblicher Mängel.
Der Oberlausitzer Lebkuchenhersteller hatte 2021 geliefert – u.a. Herzen mit der Aufschrift „Mein Herz schlägt nur für dich“. Die Liebe wurde allerdings nicht erwidert, sondern schlug in einen Rechtsstreit um. Ein Jahr später – kurz vor Ablauf der Haltbarkeitsfrist- reklamierte der Abnehmer die Leckereien. Er behauptete, sie seien verschimmelt, festgeklebt, zerbrochen. Dabei waren bei einer Stichprobe unmittelbar nach Wareneingang keine Mängel bemerkt worden. Spätere Reklamationen ließ das Gericht nicht gelten.
Berufung zum Sächsischen Oberlandesgericht wurde zugelassen.