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Urteil im Prozess zu Raubüberfall auf Bautzener Juwelier­geschäft - sechs Jahre Gefängnis und Freispruch

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Das Urteil im Prozess  zum Raubüber­fall auf ein Bautzener Juwelier­ge­schäft ist gefallen. Der 29-jährige Angeklagte muss für sechs Jahre ins Gefängnis. Die Kammer erkannte auf beson­ders schweren Raub und gefähr­liche Körper­ver­let­zung.  Der Mitan­ge­klagte wurde freige­spro­chen. Dem 23-Jährigen konnte keine Tatbe­tei­li­gung nachge­wiesen werden. Die beiden Polen hatten   den gesamten Prozess vor dem Landge­richt in Bautzen schwei­gend verfolgt. Sie verwei­gerten die Aussage. Zwei maskierte Männer hatten im November vergan­genen Jahres das Juwelier­ge­schäft überfallen und acht Luxus­uhren geraubt. Dabei sprühten sie dem Juwelier und seiner Tochter Reizgas ins Gesicht. Ein Zeuge, der einen der beiden Uhren­räuber verfolgt hatte, konnte den älteren der beiden Anklagten im Gerichts­saal als diesen Täter identi­fi­zieren.  Außerdem wurde dieser Angeklagte durch ein DNA-Gutachten belastet.  Seine Spuren fanden sich an einer der Masken und an einem Handschuh. Die acht geraubten Luxus­uhren im Wert von fast 12.000 Euro sind nicht wieder aufge­taucht.Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig.