Urteil in Görlitzer Hehlerprozess wird überprüft
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Ein wegen gewerbsmäßiger Hehlerei verurteilter Görlitzer zieht vor den Bundesgerichtshof. Die obersten Richter sollen den Schuldspruch überprüfen. Der Angeklagte hatte vor einer Woche eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten erhalten. Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt. Nach Überzeugung des Landgerichts Görlitz hatte der Angeklagte gestohlene und durch Betrug erschwindelte Waren über einen An- und Verkaufladen in der Görlitzer Innenstadt vor allem über das Internet gewinnbringend weiterveräußert.