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Urteil in Görlitzer Hehlerprozess wird überprüft

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Ein wegen gewerbs­mä­ßiger Hehlerei verur­teilter Görlitzer zieht vor den Bundes­ge­richtshof. Die obersten Richter sollen den Schuld­spruch überprüfen. Der Angeklagte hatte vor einer Woche  eine Freiheits­strafe von einem Jahr und zehn Monaten erhalten. Sie wurde zur Bewäh­rung ausge­setzt.  Nach Überzeu­gung des Landge­richts Görlitz  hatte der Angeklagte gestoh­lene und durch Betrug erschwin­delte Waren über einen An- und Verkauf­laden in der Görlitzer Innen­stadt vor allem über das Internet gewinn­brin­gend weiter­ver­äu­ßert.