Urteil zu Einbruchserie in Görlitz - „Sie haben sich an ihren Taten erfreut“
Autodiebstähle, Einbrüche in Firmen und Wohnungen im Grenzgebiet zu Polen. Da heißt es schnell: Klar, das waren die Polen – wer sonst! Deutsche machen so was nicht. Doch, doch! Heute wurden in Görlitz fünf junge Männer im Alter von 16 bis 19 Jahren – alles Deutsche - für eine Einbruchserie in Görlitz und am Berzdorfer See verurteilt.
Er hatte zwei Fahrkartenautomaten demoliert, stand vor dem Jugendrichter, wurde verurteilt, spazierte aus dem Gericht und machte fröhlich weiter. Es war der Beginn einer ganzen Einbruchserie. M. drang mit einem Komplizen in ein Transportunternehmen in Görlitz-Rauschwalde ein. Fahrzeugschlüssel und Werkzeug wurden gestohlen. Folge für den Familienbetrieb: Baustellen konnten nicht angefahren werden, Mitarbeiter wurden nach Hause geschickt.
M. machte unterdessen weiter. Er zog zu zweit bzw. zu dritt zum Berzdorfer See. In einem Strandlokal fischten sie Geldscheine aus einem Tresor und versenkten den Safe anschließend im See. Aus einer Strandbar an der Blauen Lagune klauten er und ein weiterer Angeklagter 20 Flaschen Schnaps und einen Kasten Bier. Ihre zerstörerischen Spuren hinterließen sie auch an einem Eisstand, einem Kassenhäuschen und der Station der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft.
Die beiden Hauptangeklagten M. und H. brachen schließlich in ein Autohaus in Görlitz ein, klauten drei Fahrzeuge. Einen Fiat setzten sie gegen einen Zaun. Einen Dacia fuhren sie auf einem Baumarkt-Parkplatz zu Schrott und auch einen Mercedes ließen sie ramponiert zurück.
Sie räumten zwar die Taten ein, ließen aber keine echte Reue erkennen. Während der Verhandlung hätten sie sich an ihren Taten von einst erfreut, so Richter Theo Dahm. Er bescheinigte ihnen eine „erheblich fehlende Reife“. Sie wurden zu je drei Jahren Jugend-Knast verurteilt. Ein Dritter erhielt Bewährung. Er sei Mitläufer, habe aber intensiv mitgemacht. Die beiden anderen Angeklagten kamen mit Verwarnungen davon.
Zurückbleiben die Geschädigten. Sie müssen sich ihre Forderungen einklagen. Es geht um einen Schaden von insgesamt mehr als 30.000 Euro.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (kmk)