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Urteil zu Ohrfeige in Zittau rechtskräftig

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Eine einzige Ohrfeige hat die Justiz im Kreis Görlitz mehr als vier Jahre beschäftigt. Nun kann der Fall endlich ad acta gelegt werden. Das Urteil ist rechtskräftig geworden. Der Mutter, die ihrem damals zwölfjährigen Sohn eine Backpfeife verpasst hatte, droht eine Geldstrafe von 240 Euro, sollte sie sich in der Bewährungszeit etwas zu Schulden kommen lassen.

Eine wachsame Nachbarin hatte die Ohrfeige gesehen. Pflichtbewusst machte die Zittauerin Meldung. Der Fall nahm Fahrt auf und den Gang durch die Instanzen. Das Amtsgericht Zittau sprach die Mutter frei. Die Staatsanwaltschaft ging in Berufung. Das Landgericht wollte die Sache einstellen. Wieder Einspruch der Staatsanwaltschaft. Die Mutter wurde zu einem Kurs „für gewaltbereite Frauen“ verdonnert. Den schwänzte sie aber.

Der Fall wurde wieder aufgerollt. Er endete mit einem Urteil, an dem nun nicht mehr gerüttelt werden kann.