Urteil zum Tod eines Geschleusten in Görlitz
Das Landgericht Görlitz hat heute zwei Schleuser im Alter von 42 und 48 Jahren zu Freiheitsstrafen verurteilt – den einen zu dreieinhalb Jahren, den anderen zu zwei Jahren und zehn Monaten.
Sie hatten im Oktober vergangenen Jahres 22 Iraker von der weißrussisch-polnischen Grenze abgeholt Als der Kleintransporter bei Görlitz gestoppt wurde, war einer der Geschleusten tot. Der 32-jährige Iraker war während eines mehrtägigen, 40 Kilometer langen Fußmarsches durch sumpfiges Waldgebiet an der polnischen Ostgrenze gestürzt, konnte nicht mehr laufen, hatte Bauchschmerzen, Durchfall und Schüttelfrost. Er starb an Multiorganversagen, wie später die Obduktion ergab. Der Todeszeitpunkt konnte nicht mehr genau ermittelt werden. entweder kurz vor der Aufnahme in Polen oder während der Fahrt nach Deutschland, schätzte ein Gutachter ein.
Einer der beiden Angeklagten hatte der Gerichtshilfe anvertraut, dass der Iraker fast tot gewesen sei, als er auf die Ladefläche gehoben wurde. Deshalb wurde der 42-Jährige auch wegen versuchten Einschleusens mit Todesfolge verurteilt und damit härter bestraft. Dagegen sah das Gericht keine Beweise für einen Mord durch Unterlassen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt hatte für die Angeklagten – zwei Türken, die seit Jahren in Deutschland bzw. Polen leben - fünf bzw. vier Jahre gefordert, die Verteidiger Freiheitsstrafen deutlich darunter. Die Angeklagten bereuten die Tat. Für die Schleusung sollten sie vom Auftraggeber 10.000 Euro bekommen. Die Iraker hatten pro Person 3.500 US-Dollar gezahlt