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Urteile im Görlitzer Disco-Schlägerprozess gefallen

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Der Prozess zur Schlägerei vor der Görlitzer Disco „Zwei Linden“ ist heute nach zwei Monaten zu Ende gegangen. Die drei noch verbliebenen Angeklagten wurden wegen gefährlicher Körperverletzung zu Geld- sowie einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Gegen fünf Angeklagte war schon zuvor das Verfahren gegen Auflagen eingestellt worden. Zuletzt hatte das Landgericht Görlitz noch gegen zwei Syrer und einen Deutschen verhandelt.

 Bei einem der drei Angeklagten sah die Kammer die „schwerste Tatbeteiligung“. Er sei auf andere zugesprungen, habe einen mit einer Flasche verletzt. Richter Theo Dahm bezeichnete den Syrer als den Aggressivsten. Er erhielt acht Monate auf Bewährung. Ein Landsmann von ihm wurde zu einer Geldstrafe  von 2.250 Euro verurteilt.   Der Deutsche auf der Anklagebank soll 6.000 Euro zahlen. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er ein Glas geworfen, ohne dass es einen konkreten Angriff gab. Er habe in einer „augenblicklichen Erregung“ gehandelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Verteidiger der beiden Syrer hatten eine Verwarnung mit Strafvorbehalt für ihre Mandanten  beantragt, die Verteidigerin des Deutschen Freispruch.  Alle drei Anwälte kritisierten die Ermittlungen und die Strafanträge der Staatsanwaltschaft. Sie  hatte den ursprünglich acht Angeklagten Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen.  Sie hätten mit Gürteln, Fäusten und Füßen auf Gäste eingeschlagen und Glasflaschen geworfen.

Die Prügelei vor fast zwei Jahren vor der Disco hatte über Görlitz hinaus für Aufsehen gesorgt.

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