Versuchte Vergewaltigung in Görlitz - BGH verwirft Revision
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Er hatte versucht, eine Görlitzerin zu vergewaltigen. Das vor einem halben Jahr verhängte Urteil ist nun rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des Angeklagten. Damit muss er vier Jahre im Gefängnis büßen und 3.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen.
Der Fall hatte über Görlitz hinaus für Aufsehen gesorgt. In den sozialen Netzwerken überschlugen sich die Kommentare. Der Verteidiger hatte damals Freispruch beantragt. Die Sache wurde ein Fall für den Bundesgerichtshof. Dort wurde das Urteil auf formale rechtliche Fehler geprüft. Die obersten Richter fanden keine.
Anders als bei einer Berufung erfolgt bei der Revision keine inhaltliche Neubewertung. Es werden auch keine Beweise erhoben.