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Ein schweigender Angeklagter und ein mürrisches Opfer im Görlitzer Axt-Prozess

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Im Axt-Prozess vor dem Landgericht Görlitz hat der Angeklagte heute zu Verhandlungsbeginn von seinem Recht Gebrauch gemacht: Er zog es vor zu schweigen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 72-Jährigen vor, einem Hundebesitzer grundlos mit einer Axt auf den Kopf geschlagen zu haben. Die Tat geschah im Oktober 2022 in einer Gartensparte in Hoyerswerda.

Das Opfer hatte Glück. Der Schädelknochen wurde nicht verletzt. Seine Wunde blutete ein wenig, sie konnte geklammert werden. Sie sei inzwischen verheilt. Der heute 40 Jahre alte Mann sagte nur widerwillig aus („Ich habe keen Bock. Von mir aus könnt ihr den auch freisprechen.“)  Er war öfter mit seinem Hund in  der Kleingartenanlage unterwegs - Gassi gehen. Er kannte den Angeklagten, habe ihm hin und wieder im Garten geholfen, sie hätten auch Drogen genommen. An diesem Tag sollte er dem Datschenbesitzer zwei Rollen Dachpappe über eine angelehnte Leiter nach oben bringen. Als er wieder von der Leiter hinabstieg, habe er  einen Axthieb verpasst bekommen. Von einer Gartenbesitzerin, zu der sich der Verletzte begab,  ließ er sich ins Krankenhaus fahren. Der Angeklagte setzte unmittelbar nach dem Axthieb einen Notruf ab. Darin beschuldigte er das Opfer, es wolle die Gartenanlage abbrennen.

Gericht und Staatsanwalt rückten nach der Vernehmung der ersten beiden Zeugen und des Gutachters  von einer Tötungsabsicht des Angeklagten ab. Damit steht nun der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung im Raum, so wie der Fall ursprünglich beim Amtsgericht Hoyerswerda angeklagt worden war. Es hatte aber Zweifel, hielt ein versuchtes Tötungsverbrechen nicht für ausgeschlossen und gab deshalb die Akte aber an das Landgericht Görlitz ab.

Der Prozess wird am 14. März fortgesetzt.