Verwaltungsgericht Cottbus: „Reichsbürger“ dürfen keine Waffen besitzen
Zuletzt aktualisiert:
Das Verwaltungsgericht Cottbus hat eine Grundsatzentscheidung getroffen: Ein sogenannter Reichsbürger darf künftig keine Waffen mehr besitzen. Das Gericht sprach dem Mann das Vertrauen ab, mit Waffen und Munition jederzeit ordnungsgemäß umzugehen, da er offenbar die Ideologie der sogenannten Reichsbürgerbewegung teile und daher Gesetze der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Waffengesetzes in Abrede stelle. Seine 14 Waffen muss er nun abgeben.