- Die Videoüberwachung am Bahnhof Bautzen ist nach Ansicht der Sächsischen Datenschutzbeauftragten unzulässig.
- Die Kameras an den Lichtmasten werden nun abgebaut.
Videoüberwachung am Bahnhof Bautzen muss abgebaut werden
Die Videoüberwachung am Bahnhof in Bautzen ist unzulässig. Zu dieser Einschätzung kommt die Sächsische Datenschutzbeauftragte. Eine entsprechende Anordnung habe nach eigenen Angaben die privaten Eigentümer erreicht.
Die Behörden reagieren damit auf eine anonyme Anzeige. Nach einem Vandalismusvorfall am Gebäude war eine Diskussion um die Rechtmäßigkeit der Aufnahmen entfacht. Sie zeichneten den Täter in Bild und Ton auf. Die Kameras werden nun abgebaut.
Die Eigentümer reagierten auf das Verbot mit Unverständnis. Sie hatten die Aufzeichnung rechtlich prüfen lassen. „Bis heute wissen wir nicht, wer Anzeige erstattet hat. Wir haben auch keine Unterlagen bekommen. Stattdessen einen fragwürdigen Fragebogen und letztlich die Anordnung zur Außerbetriebnahme“, erklärt Gerald Lucas. Landrat und Geschäftsinhaber würden den Weiterbetrieb wünschen, heißt es weiter.
Wir haben ein legitimes Interesse, unser privates Eigentum zu schützen. Die Mieter und Geschäftsleute unterstützen die Maßnahmen. Wir haben die Kommunalpolitik auf unserer Seite. Was also soll das?„, fragt Gerald Lucas. Mit der Technik seien inzwischen mehr als 70 Straftaten aufgedeckt worden.
Gegen die Entscheidung wollen die Eigentümer nun rechtlich vorgehen. Ein solches Verfahren könne sich allerdings über mehrere Jahre hinziehen.

