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Vier Jahre für Dönerfabrik-Brandstifter von Hoyerswerda

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Drei Jahre nach dem Brand einer Döner­fa­brik in Hoyers­werda ist heute (10.1.)  das Urteil gefallen. Das Landge­richt Bautzen verur­teilte einen Bulgaren zu vier Jahren Gefängnis. Die Kammer folgte damit dem Antrag der Staats­an­walt­schaft. Dagegen hielt die Vertei­di­gung zwei Jahre auf Bewäh­rung für angemessen.

Der Angeklagte hatte gestanden, das Feuer gelegt zu haben. Dabei erlitten zwei kleine Kinder Rauch­ver­gif­tungen. Der ursprüng­lich von ihm mitbe­las­tete Inhaber der Döner­fa­brik und ein ungari­scher Fleischer­ge­hilfe können nicht mehr belangt werden. Sie waren bereits vor einem Jahr freige­spro­chen worden – aus Mangel an Beweisen. Der Kronzeuge fehlte. Der Bulgare konnte nach der Tat unter­tau­chen. Er hatte sich zunächst nach Istanbul abgesetzt, später kehrte er in seine Heimat zurück. Damals stand der Vorwurf des versuchten Versi­che­rungs­be­trugs im Raum. Es ging um 1,2 Millionen Euro.

Das heute verkün­dete Urteil ist noch nicht rechts­kräftig. Die Vertei­di­gung hat eine Woche Zeit, den Schuld­spruch anzufechten.