++ EIL ++

Vogelgrippe in Sachsen: Landesweite Stallpflicht angeordnet

Zuletzt aktualisiert:

Nach dem Nachweis von mindes­tens einem Fall von Vogel­grippe in Sachsen muss nun landes­weit das Geflügel im Stall bleiben. Das teilte das Minis­te­rium für Soziales und Verbrau­cher­schutz am Montag in Dresden mit. Die landes­weite Stall­pflicht sei angemessen, erklärte Verbrau­cher­schutz­mi­nis­terin Barbara Klepsch (CDU). Damit solle vermieden werden, dass das Vogel­grippe-Virus H5N8 in Geflü­gel­be­stände einge­schleppt wird. Mitte vergan­gener Woche war am Cospu­dener See bei Leipzig eine tote Reihe­rente entdeckt worden. Bei ihr wurde das gefähr­liche H5N8-Virus nachge­wiesen. Hingegen steht das Ergebnis der Unter­su­chung von zwei weiteren toten Enten aus, die am Sonntag­nach­mittag am gleichen See gefunden worden waren. Auch diese werden auf Vogel­grippe unter­sucht, wie das Landratsamt des Landkreises Leipzig am Sonntag in Borna mitge­teilt hatte. Mit den Ergeb­nissen sei nicht vor Montag­abend zu rechnen. Nach dem Fund der toten Ente am Cospu­dener See war zunächst drei Kilometer um den Fundort ein Sperr­be­zirk einge­richtet worden. Dort war für Geflügel bereits die Stall­pflicht angeordnet worden. (dpa)