Waldbesitzer am Tagebau Nochten blitzen beim OVG ab, geben aber nicht auf
Juristische Schlappe für private Waldbesitzer am Tagebau Nochten. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht OVG in Bautzen hat den Eilantrag zu ihrer Enteignungsklage abgewiesen. Gründe seien nicht mitgeteilt worden, so René Schuster von der Grünen Liga. Die Grüne Liga ist Pächter des Waldes. Sie unterstützt die Klage. Die Waldbesitzer reagierten enttäuscht. Sie wollen nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Die Leag beansprucht den Wald für die Erweiterung des Tagebaus Nochten. Dafür soll auch der Ort Mühlrose weichen. Darunter liegt ein Kohleflöz mit einer Stärke von rund 150 Millionen Tonnen. Das Oberbergamt hatte die Enteignung angeordnet. Dagegen legten die Waldbesitzer Klage ein. Sie haben Zweifel an der Zulässigkeit. So sei die Verbrennung der geplanten Kohlemengen mit dem Klimaschutzgebot des Grundgesetzes nicht vereinbar, sagte Rechtsanwalt Philipp Schulte.
Die Genehmigung für die Erweiterung des Tagebaus Nochten steht noch aus. Dazu führe das Oberbergamt ein sperates Rahmenbetriebsverfahren durch, so Schuster.
