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Warschauer Gericht entscheidet zu Braunkohletagebau Turow

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Wird das umstrittene Umweltverträglichkeitsgutachten zum Tagebau Turow bei Zittau für null und nichtig erklärt? Das Wojewodschaftsgericht in Warschau will heute ein Urteil verkünden. Zittau hatte Klage eingereicht. Die Stadt beanstandet die im Zusammenhang mit der Erweiterung der Grube vorgelegte Umweltstudie. 

Zittau befürchtet beim fortschreitenden Kohleabbau entlang der Neiße erhebliche Schäden. Die Stadt könnte bis zu einem Meter absinken. Bedenken gibt es zur Grundwasser-, Feinstaub- und Lärmbelastung. Sie seien in der vorliegenden Betrachtung nicht beachtet worden. Zittau  will mit der Klage eine plausible Umweltverträglichkeitsprüfung erreichen. Es gehe um den Nachweis, dass durch den Tagebau Turow keine Schäden entstehen, so OB Zenker. 

Der Kohlebagger soll bis 2044 entlang der Lausitzer Neiße an Zittau vorbei bis 70 Meter vor die tschechische Grenze rücken.