Wegen Volksverhetzung zu Gefängnisstrafe veruteilt - Nieskyer geht in Berufung
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Ein wegen Volksverhetzung verurteilter Nieskyer will nicht ins Gefängnis. Der 38-Jährige hat gegen das Urteil des Amtsgerichts Weißwasser Berufung eingelegt. Damit wird sein Fall vor dem Landgericht Görlitz neu aufgerollt.
Der Angeklagte hatte einen Artikel des Presseportals „Tag 24“ zum Vorfall zwischen dem Sänger Gil Ofarim und dem Personal in einem Leipziger Hotel auf Facebook mit den Worten kommentiert: „In Buchenwald wäre er mit seinem Davidstern gern gesehen“. Dafür wurde er zu sieben Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Verteidigerin hatte Freispruch gefordert.