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Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften - Kritik von Rechtsexperten

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Das Sächsische Justizministerium hat eine neue Vorschrift zum Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften erlassen. Sie soll für mehr Transparenz sorgen, indem Anweisungen im Einzelfall künftig strengen formellen Auflagen unterliegen. So müssen sie der Politik schriftlich begründet, im Ministerium aktenkundig gemacht und dem Landtag gemeldet werden. Dennoch gibt es Kritik. 

Rechtsexperten verweisen darauf, dass die grundsätzliche Unterordnung der Staatsanwaltschaften unter die politische Exekutive bestehen bleibe. Solange Justizminister Einzelweisungen erteilen könnten, fehle den Anklagebehörden die volle Unabhängigkeit – ein Zustand, den auch der Europäische Gerichtshof seit Jahren bemängelt. 

Brisant ist eine Ausnahmeklausel im neuen Regelwerk, wonach formlose „fachliche Erörterungen“ zwischen Ministerium und Ermittlern nicht erklärend als Weisung gelten. Kritiker sehen die Gefahr, dass politischer Einfluss verdeckt am offiziellen Dokumentationsraster vorbei ausgeübt werden kann.