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Weitere Lockerungen in der Niederlausitz

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In der Niederlausitz und den anderen Regionen in Brandenburg tritt heute eine weitere Lockerungsstufe in Kraft.   Die Kontaktbeschränkung für zwei Haushalte oder bis zu zehn Menschen fällt weg.  Erlaubt sind öffentliche und private Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Teilnehmern. Dazu zählen Gottesdienste und Konzerte. Für Demonstrationen gilt keine Obergrenze mehr.

Die Lockerungen im Einzelnen:

PRIVATE UND ÖFFENTLICHE VERANSTALTUNGEN: Sie sind mit bis zu 1000 Menschen möglich, wenn der Abstand von 1,5 Metern zum Nächsten und die Hygieneregeln eingehalten werden. In Innenräumen muss zum Beispiel auf Frischluft geachtet werden - und wer dabei ist, muss auf einer Liste dokumentiert sein. Bisher galt für private Feiern die Grenze von zehn Personen und als Ausnahme bis zu 50 Menschen, wenn es um besondere Anlässe wie eine Hochzeit geht. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen sollen bis Ende August verboten bleiben.

DEMONSTRATIONEN: Für Demos soll es keine Obergrenze der Teilnehmer mehr geben. Seit dem 28. Mai waren Demonstrationen im Freien mit bis zu 150 Teilnehmern und in Räumen mit bis zu 75 Teilnehmern erlaubt - im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt. Das Verfassungsgericht Brandenburg entschied nach einem Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion vorläufig, dass Versammlungen mit mehr als 150 Teilnehmern wieder zulässig sind - sie müssen aber ebenso wie Versammlungen mit bis zu 75 Menschen in geschlossenen Räumen genehmigt werden.

GASTSTÄTTEN UND KNEIPEN: Wer ein Restaurant oder ein Lokal besucht, soll das wieder ohne Begrenzung machen können. Seit 15. Mai sind Gaststätten, Cafés und Kneipen wieder offen - aber nur in der Zeit zwischen 6.00 und 22.00 Uhr. Kneipen durften bisher nur dann aufmachen, wenn sie Speisen anbieten.

SCHULEN: Nach den Sommerferien ab 10. August sollen die Schulen wieder komplett öffnen. Der Mindestabstand von 1,5 Meter soll dort dann als generelle Vorgabe keine Rolle mehr spielen. Seit dem 25. Mai gehen alle Schüler wieder zumindest tageweise in den Unterricht.

KITAS: Die Kindertageseinrichtungen öffnen wieder für alle Kinder. Die bisherigen Beschränkungen entfallen, viele Hygieneregeln aber bestehen bleiben. Feste Gruppen mit einer maximalen Anzahl von Kindern muss es nicht mehr vorrangig geben, wie aus Empfehlungen des neuen Hygieneplans hervorgeht. Bisher galt ein eingeschränkter regulärer Betrieb der Kitas.

ABSTAND: Zur nächsten Person soll weiter ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern eingehalten werden, außer für die Angehörigen aus dem gleichen Haushalt. Das gilt weiter wie auch die Hygieneregeln zur Vorbeugung von Infektionen, zum Beispiel die Desinfektion der Hände.

CLUBS UND BORDELLE: Clubs, Diskotheken und Bordelle bleiben vorerst weiter geschlossen.