Wiednitz-Urteil rechtskräftig
Das Urteil zum Tod eines Arbeiters in einem Wohnheim in Wiednitz ist rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen. Das Landgericht Görlitz hatte den 34-jährigen Rumäne wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen worden. Er wurde im Dezember vergangenen Jahres zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.
Sein Verteidiger hatte Freispruch gefordert. Für die Verletzungen am Oberkörper, die zum Tod geführt haben, gebe es keine Spuren, die seinem Mandanten hätten zugeordnet werden können, so die Argumtentation von Anwalt Florian Berthold. Außerdem waren in der Unterkunft drei weitere Arbeiter. Sie könnten auch für die Tat infrage kommen. Zwei seien aber nicht identifiziert worden. Der Dritte tauchte unter.