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Wolfsvergrämung bei Zittau: Behörde weist Vorwürfe zurück

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Im Fall des Jungwolfs „MT 15“ bei Zittau hat die Naturschutzbehörde des Landkreises die Vorwürfe der Tierquälerei zurückgewiesen. Der Verein „Weidezone Deutschland“ hatte  Strafanzeige erstattet, weil der Wolf bei seiner Freilassung mit Stöcken und Gebrüll traktiert worden sein soll. 

Die Behörde erklärte: Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz liege nicht vor. Zwar sei die Aktion für den Wolf stressig gewesen, doch es gebe einen „vernünftigen Grund“. Ziel der sogenannten Vergrämung war es, dem sieben Monate alten Welpen die gefährliche Nähe zu Menschen abzugewöhnen. Da einfache Verscheuchungsversuche zuvor scheiterten, seien kurzfristig hohe Belastungen notwendig gewesen, um einen Lerneffekt zu erzielen.

Dass auch Anwohner an der Aktion beteiligt waren, verteidigte der Landkreis: Sie hätten unter Anleitung von Experten geholfen, den nötigen Lärmpegel zu erzeugen. Eine Gefahr habe nicht bestanden, da das Tier ausreichend Fluchtwege hatte. 

Der Verein „Weidezone“ bleibt hingegen bei seiner Kritik und spricht von einem Verstoß gegen internationale wissenschaftliche Standards. Eine solche Gewaltorgie unter staatlicher Aufsicht dürfe es in einem Rechtsstaat nicht geben, erklärte Vorsitzender Lars Broch.  

 Der  Jungwolf war im Herbst vergangenen Jahres in der Nähe von Oberseifersdorf, Schlegel und Großhennersdorf aufgefallen. Er suchte die Nähe zu Menschen, begleitete sie und wollte mit ihnen spielen. Ein für ein Raubtier untypisches Verhalten. Daraufhin wurde der Wolf eingefangen und ihm ein Senderhalsband umgelegt, um seine weiteren Aufenthaltsorte verfolgen zu können. Danach wurde er direkt in die freie Wildbahn entlassen. Der Welpe sollte lernen, sich von Menschen fernzuhalten.