Wunderheiler nicht erschienen - Amtsgericht Görlitz verwirft seinen Einspruch gegen den Strafbefehl
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Ein offenbar selbst ernannter Heilpraktiker ist heute zu seinem Prozess in Görlitz nicht erschienen. Er ließ sich weder entschuldigen, noch hatte sein Anwalt eine gültige Vollmacht. Deshalb verwarf der Richter den Einspruch des 64-Jährigen gegen einen Strafbefehl.
Der Betroffene hatte einen Krebskranken behandelt. Er wollte ihn, so geht aus den Ermittlungsakten hervor, mit den Methoden der „germanischen neuen Medizin“ retten. Dafür soll er Geld bekommen haben. Der Patient ist inzwischen verstorben.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen zu haben. Er kann die Entscheidung des Richters innerhalb einer Woche anfechten. Wenn er das macht, wird sich das Landgericht Görlitz mit dem Fall befassen.