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Wunderheiler scheitert erneut vor Gericht in Görlitz

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Das Landgericht Görlitz hat die Berufung eines Wunderheilers verworfen. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Görlitz. Das hatte den 65-Jährigen in Abwesenheit zu einer Geldstrafe von rund 1.100 Euro verurteilt. Er war damals unentschuldigt von der Verhandlung ferngeblieben. 

Der Mann hatte einen Krebskranken behandelt. Er wollte ihn mit den Methoden der „neuen germanischen Medizin“ retten. Dafür soll er Geld bekommen haben. Der Patient ist inzwischen verstorben. Die Staatsanwaltschaft sah darin einen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz. Der Betroffene will nicht aufgeben und nun vor das Oberlandesgericht Dresden ziehen.