Zahnarzt aus Kreis Görlitz zu 6.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt
Das Landgericht Görlitz hat einen Zahnarzt zu 6.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Er soll außerdem die Begutachtungskosten der Patientin übernehmen und mögliche Folgeschäden ersetzen. Ursprünglich wollte die Patientin insgesamt knapp 50.000 Euro haben.
Die Frau wollte ihre Zähne in Ordnung bringen lassen. Der Zahnarzt sollte es richten und ihr wieder ein Lächeln ins Gesicht zaubern. So begab sie sich auf den Behandlungsstuhl. Sie bekam Prothesen für Ober- und Unterkiefer eingesetzt. Über das Behandlungsergebnis war die Frau alles andere als erfreut. Sie bekam ihren Mund nicht mehr richtig auf.
Ein Gutachter kam zum Schluss, dass zwar die einzelnen Therapieschritte richtig waren. Der Arzt hätte aber gut daran getan, die Prothesen zunächst probeweise einzusetzen, damit sie noch nachbearbeitet werden können. Der Doktor wies den Vorwurf einer fehlerhaften Behandlung entschieden zurück. „Ich wollte den Leidensdruck vermindern“, sagte er.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Berufung zum Sächsischen Oberlandesgericht wurde zugelassen.