++ EIL ++

Zittauer Autozündler verlässt Gerichtssaal ohne Handschellen - Jugendstrafe mit Vorbewährung

Zuletzt aktualisiert:

Der Autozündler von Zittau hat am Nachmittag das Amtsge­richt Görlitz ohne Handschellen verlassen. Er wurde zu einer zweijäh­rigen Jugend­strafe mit Vorbe­wäh­rung verur­teilt. Das bedeutet: In sechs Monaten wird erneut verhan­delt. Sollte er sich bis dahin etwas zu Schulden kommen lassen, muss er die Strafe absitzen.  Maurice S. hatte die Zittauer Feuer­wehr in  Atem gehalten und viele Autobe­sitzer in Angst und Schre­cken versetzt. Zehn Fahrzeuge in der Innen­stadt steckte er an, und zehn Mülltonnen. Er gestand außerdem, ein Auto in der Dresdner Neustadt angezündet zu haben. Nach der Trennung von seiner Freundin sei er in ein tiefes Loch gefallen, versuchte er die Taten zu erklären. Er fing an zu trinken, fühlte sich als Verlierer. Der 21-jährige Zittauer, der zweimal sitzen geblieben war, mehrere Lehren geschmissen hatte, wollte wieder beachtet werden. Er trank sich Mut an und zog los mit Feuer­zeug, Zeitungs­pa­pier und Haarspray. Die verhäng­nis­volle Brand­serie begann. Maurice S. sah zu, wie die Feuer­wehr die brennenden Autos löschten - auch aus seinem Zimmer in der Wohnung seiner Mutter, in die er nach der Trennung von seiner Freundin zurück­ge­kehrt war. Das habe ihm einen gewissen Kick gegeben – und auch die Suche der Polizei nach ihm. Den Ermitt­lern machte er es schwer. Sogar das Landes­kri­mi­nalamt schal­tete sich kurzzeitig ein. Eine Sonder­kom­mis­sion „Fackel“ wurde gegründet. Lange stocherte die Polizei im Dunklen. Erst nach über einem Dreivier­tel­jahr klickten die Handschellen. Der Schaden, den der Zittauer Autozündler angerichtet hat, wird mit rund 90.000 Euro bezif­fert. Es tue ihm leid, beteu­erte er in der Verhand­lung. Einer will ihm noch eine Chance geben. Es ist der Chef des Zimmer­manns­be­triebes, bei dem Maurice S. ein Praktikum begonnen hatte. Ob er denn keine Angst um sein Holz habe, fragte ihn der Prozess-Gutachter. Der Handwerker schüt­telte den Kopf. Der Angeklagte sei der bislang beste Prakti­kant gewesen. Und ihn möchte er gern übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig.