Zittauer Autozündler verlässt Gerichtssaal ohne Handschellen - Jugendstrafe mit Vorbewährung
Der Autozündler von Zittau hat am Nachmittag das Amtsgericht Görlitz ohne Handschellen verlassen. Er wurde zu einer zweijährigen Jugendstrafe mit Vorbewährung verurteilt. Das bedeutet: In sechs Monaten wird erneut verhandelt. Sollte er sich bis dahin etwas zu Schulden kommen lassen, muss er die Strafe absitzen. Maurice S. hatte die Zittauer Feuerwehr in Atem gehalten und viele Autobesitzer in Angst und Schrecken versetzt. Zehn Fahrzeuge in der Innenstadt steckte er an, und zehn Mülltonnen. Er gestand außerdem, ein Auto in der Dresdner Neustadt angezündet zu haben. Nach der Trennung von seiner Freundin sei er in ein tiefes Loch gefallen, versuchte er die Taten zu erklären. Er fing an zu trinken, fühlte sich als Verlierer. Der 21-jährige Zittauer, der zweimal sitzen geblieben war, mehrere Lehren geschmissen hatte, wollte wieder beachtet werden. Er trank sich Mut an und zog los mit Feuerzeug, Zeitungspapier und Haarspray. Die verhängnisvolle Brandserie begann. Maurice S. sah zu, wie die Feuerwehr die brennenden Autos löschten - auch aus seinem Zimmer in der Wohnung seiner Mutter, in die er nach der Trennung von seiner Freundin zurückgekehrt war. Das habe ihm einen gewissen Kick gegeben – und auch die Suche der Polizei nach ihm. Den Ermittlern machte er es schwer. Sogar das Landeskriminalamt schaltete sich kurzzeitig ein. Eine Sonderkommission „Fackel“ wurde gegründet. Lange stocherte die Polizei im Dunklen. Erst nach über einem Dreivierteljahr klickten die Handschellen. Der Schaden, den der Zittauer Autozündler angerichtet hat, wird mit rund 90.000 Euro beziffert. Es tue ihm leid, beteuerte er in der Verhandlung. Einer will ihm noch eine Chance geben. Es ist der Chef des Zimmermannsbetriebes, bei dem Maurice S. ein Praktikum begonnen hatte. Ob er denn keine Angst um sein Holz habe, fragte ihn der Prozess-Gutachter. Der Handwerker schüttelte den Kopf. Der Angeklagte sei der bislang beste Praktikant gewesen. Und ihn möchte er gern übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.