Zittauer macht reinen Tisch vor Görlitzer Berufungsrichter
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Ein Zittauer hat mehrere Straftaten begangen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm u.a. Körperverletzung, Beleidigung, Fahren ohne Führerschein und Urkundenfälschung vor. Trotzdem muss er nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Görlitz stufte die in erster Instanz verhängte Haft- zu einer Bewährungsstrafe herab.
Zuvor hatte der Angeklagte reinen Tisch gemacht und ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der Berufungsrichter ließ sich in seiner Entscheidung außerdem von der positiven Sozialprognose des 24-Jährigen leiten. Er macht derzeit ein Ausbildung.