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Zugausfälle wegen interner Probleme - Können Pendler Ansprüche geltend machen?

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Fahrgäste der Länderbahn müssen auch in den nächsten Wochen mit Zugausfällen in der Oberlausitz rechnen. Das sorgt für Unmut. Vor allem Pendler mit Abo-Karten können nicht verstehen, dass die Länderbahn ihre Personalprobleme auch nach Monaten noch nicht im Griff hat. 

Können betroffene Abo-Pendler Ansprüche geltend machen – und bei wem?

Sie können es versuchen. Aber nicht beim Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien - ZVON. Sie müssen sich direkt an die Länderbahn wenden. Entschädigungsansprüche können Kunden bei verbundinternen Fahrten über die Kundengarantien gelten machen, sagte uns ZVON-Sprecherin Sandra Trebesius. Bei verbundübergreifenden Fahrten richten die Kunden ihre Ansprüche über das Fahrgastrechte-Formular an das Servicecenter Fahrgastrechte. 

Die Links:

Verbundinterne Fahrten

https://www.vvo-online.de/de/service/kundengarantien/index.cshtml bzw. https://www.zvon.de/de/Kundengarantien/

Verbundübergreifende Fahrten

https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/uebersicht.shtml bzw. https://www.fahrgastrechte.info/Fahrgastrechteformular.18.0.html.

Beachten Sie hierzu auch:

https://www.laenderbahn.com/media/laenderbahn/downloads/Laenderbahn/Fahrgastrechte-im-Ueberblick.pdf.