Zugausfälle wegen interner Probleme - Können Pendler Ansprüche geltend machen?
Fahrgäste der Länderbahn müssen auch in den nächsten Wochen mit Zugausfällen in der Oberlausitz rechnen. Das sorgt für Unmut. Vor allem Pendler mit Abo-Karten können nicht verstehen, dass die Länderbahn ihre Personalprobleme auch nach Monaten noch nicht im Griff hat.
Können betroffene Abo-Pendler Ansprüche geltend machen – und bei wem?
Sie können es versuchen. Aber nicht beim Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien - ZVON. Sie müssen sich direkt an die Länderbahn wenden. Entschädigungsansprüche können Kunden bei verbundinternen Fahrten über die Kundengarantien gelten machen, sagte uns ZVON-Sprecherin Sandra Trebesius. Bei verbundübergreifenden Fahrten richten die Kunden ihre Ansprüche über das Fahrgastrechte-Formular an das Servicecenter Fahrgastrechte.
Die Links:
Verbundinterne Fahrten
https://www.vvo-online.de/de/service/kundengarantien/index.cshtml bzw. https://www.zvon.de/de/Kundengarantien/
Verbundübergreifende Fahrten
https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/uebersicht.shtml bzw. https://www.fahrgastrechte.info/Fahrgastrechteformular.18.0.html.
Beachten Sie hierzu auch:
https://www.laenderbahn.com/media/laenderbahn/downloads/Laenderbahn/Fahrgastrechte-im-Ueberblick.pdf.