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Zuschuss für Geburtshilfe - Beschluss des Kreistages Bautzen rechtens

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Der Zuschuss für die Geburtshilfe in Kamenz ist rechtens. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde einer Kreisrätin  endgültig zurückgewiesen. Damit darf der Landkreis Bautzen der privaten Klinik bis zu 500.000 Euro zahlen, um die Station bis zum Jahresende am Leben zu halten.  

Die Kreisrätin hatte geklagt, weil die entscheidende Sondersitzung Ende Mai  nach ihrer Ansicht zu kurzfristig einberufen wurde und Unterlagen fehlten. Das Gericht stellte nun jedoch klar: Wegen der drohenden Schließung der Station musste der Landkreis  schnell handeln.  

Für den befristeten Weiterbestand der Geburtsstation wird beim Busverkehr in der Region gespart. Fahrten an den Wochenenden und in den Ferien werden gekürzt, befristet bis zum Jahresende.