Zwei Monate mehr Zeit für die Steuererklärung
Auch Steuerzahler in Sachsen haben künftig zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung. Im Gegenzug droht schneller ein Zuschlag für verspätet eingereichte Unterlagen. Der Bundestag billigte am Donnerstag entsprechende Gesetzespläne in Berlin. Wer die Formulare selbst ausfüllt, muss sie künftig erst Ende Juli des Folgejahres einreichen und nicht mehr wie bisher Ende Mai. Wird die Steuererklärung allerdings zu spät abgegeben, werden in bestimmten Fällen automatisch Verspätungszuschläge fällig. Mehr Zeit sollen auch Steuerzahler erhalten, die sich von einem Berater oder einem Hilfeverein bei der Erklärung helfen lassen. Hatten sie bislang eine Abgabefrist von 12 Monaten, sollen es künftig 14 Monate sein. Die längeren Abgabefristen greifen erstmals für den Besteuerungszeitraum 2018. Der Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat soll nur diejenigen betreffen, die Steuern nachzahlen müssen. Wer Steuern erstattet bekommt, für den ändert sich nichts.