- Eine Zwölfjährige ist bei einem Einsatz durch einen oder mehrere Schüsse aus einer Polizeiwaffe lebensgefährlich verletzt worden. (Symbolbild)
Zwölfjährige bei Polizeieinsatz lebensgefährlich verletzt
Bochum (dpa) - Ein zwölfjähriges Mädchen ist bei einem Polizeieinsatz in Bochum durch einen oder mehrere Schüsse aus einer Dienstwaffe lebensgefährlich verletzt worden. Das gehörlose Mädchen, das seit einem Tag aus einer Wohngruppe verschwunden war, sei zuvor beim Anblick der Polizei mit zwei Messern auf die Beamten zugegangen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit.
Das Mädchen sei auf lebenswichtige Medikamente angewiesen. Nachdem ihr Betreuer in der Wohngruppe sie am Sonntag als vermisst gemeldet habe, sei deshalb mit großem Aufwand nach ihr gesucht worden.
In der Nacht zum Montag habe es dann Hinweise gegeben, dass die Zwölfjährige in der Wohnung ihrer ebenfalls gehörlosen Mutter im Bochumer Stadtteil Hamme sein könnte.
Kurz nach Mitternacht seien Einsatzkräfte an dem Mehrfamilienhaus eingetroffen. Die Beamten hätten zwar Geräusche aus der Wohnung gehört, die Tür sei aber nicht geöffnet worden, teilten die Ermittler mit. Erst nach einer Stunde habe die Mutter dann doch geöffnet.
„Während der Sachverhaltsklärung und Absuche der Wohnung trafen die Einsatzkräfte auf die 12-Jährige, die mit zwei Messern in der Hand auf die Polizisten zuging“, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft weiter mit. Um einen drohenden Angriff abzuwehren, habe einer der Beamten sein Elektroimpulsgerät eingesetzt, der andere habe mit seiner Dienstwaffe geschossen.
Die Polizisten hätten bis zum Eintreffen der Rettungskräfte Erste Hilfe geleistet. Ein Notarzt habe die Zwölfjährige dann in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Dort sei sie operiert worden und schwebe nach Einschätzung der Ärzte in Lebensgefahr, sagte ein Polizeisprecher.
Wie viele Schüsse die Beamten abgegeben haben, sei noch Gegenstand der Ermittlungen, sagte der Sprecher. Auch wie die Kommunikation mit der gehörlosen Mutter und dem gehörlosen Mädchen vor Ort abgelaufen sei, werde noch geklärt.
In der Wohnung der Mutter hätte sich die Zwölfjährige nicht einfach so aufhalten dürfen. Der Mutter seien bereits früher das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Mädchen entzogen worden, teilten die Ermittler mit.
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