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Amtsgericht Zittau stellt Strafverfahren gegen Gerüstbauer ein

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Das Amtsge­richt Zittau hat das Verfahren gegen den Unter­nehmer einge­stellt. Ihm konnte keine Schuld am Sturz eines Handwer­kers vom Gerüst nachge­wiesen werden. Der Arbeiter hatte sich schwere Verlet­zungen zugezogen, weil eine Bohle nicht richtig einge­legt worden war. Das Gewer­be­auf­sichtsamt kam jedoch zu dem Schluss, dass der Unter­nehmer das Gerüst zuvor ordnungs­gemäß aufge­stellt hatte. Zwei Wochen später kam es zum Sturz.