Amtsgericht Zittau stellt Strafverfahren gegen Gerüstbauer ein
Zuletzt aktualisiert:
Das Amtsgericht Zittau hat das Verfahren gegen den Unternehmer eingestellt. Ihm konnte keine Schuld am Sturz eines Handwerkers vom Gerüst nachgewiesen werden. Der Arbeiter hatte sich schwere Verletzungen zugezogen, weil eine Bohle nicht richtig eingelegt worden war. Das Gewerbeaufsichtsamt kam jedoch zu dem Schluss, dass der Unternehmer das Gerüst zuvor ordnungsgemäß aufgestellt hatte. Zwei Wochen später kam es zum Sturz.