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Bewährungsstrafe für Entblößer aus Zittauer Stadtbad

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Das Amtsge­richt Zittau hat einen 63-Jährigen zu einer Freiheits­strafe von neun Monaten verur­teilt. Sie wurde zur Bewäh­rung ausge­setzt. Der Mann hatte sich im Zittauer Stadtbad vor Kindern befrie­digt. Nachdem öffent­lich mit Bildern aus der Überwa­chungs­ka­mera nach ihm gefahndet wurde, meldete sich der Mann bei der Polizei. Er hat sich inzwi­schen in Therapie begeben. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig.