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Gefängnisstrafe für den Hoyerswerdaer Axt-Schläger

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Im sogenannten Axt-Prozess vor dem Landgericht Görlitz ist das Urteil gefallen. Der Angeklagte muss für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Die Kammer sprach den 72-jährigen Hoyerswerdaer der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Einen Tötungsvorsatz konnten die Richter nicht erkennen -und zwar aufgrund der geringen Verletzung des Opfers und der nicht eindeutigen Aussagen des Angeklagten gegenüber Polizeibeamten. „Der Mann sollte einen Dämpfer erhalten, aber er wollte ihn nicht töten“, so der Vorsitzende der Kammer, Theo Dahm.

 Die Tat geschah im Oktober 2022 in einer Hoyerswerdaer Gartensparte. Beide kannten sich. Der Angeklagte hatte ihn gebeten, zwei Rollen Dachpappe für die Reparatur seiner Datsche zu reichen. Als er danach wieder die Leiter hinabstieg, verspürte er einen Schlag auf den Kopf. Er lief zu einer Gartennachbarin, die ihn ins Krankenhaus brachte. Während der Fahrt fiel er kurzzeitig in Ohnmacht. Die wenig blutende Wunde konnte geklammert werden. Der Schädelknochen blieb heil.

Der Angeklagte habe sich von seinem Bekannten tyrannisiert und bedroht gefühlt, sagte ein Polizist in der Verhandlung aus. Das genaue Motiv blieb aber im Dunklen. Der Hoyerswerdaer  hüllte sich im Prozess bis zuletzt in Schweigen.

Das Opfer sagte nur widerwillig aus.  Der 40-Jährige war öfter mit seinem Hund in  der Kleingartenanlage unterwegs. Er kannte den Angeklagten, habe ihm hin und wieder im Garten geholfen, sie hätten auch Drogen genommen.

Der  Verteidiger sprach von einem skurrilen Fall. Er hielt angesichts der vergleichsweise geringen Schwere der Tat und des Alters seines Mandanten eine Geldstrafe für angemessen. Der Staatsanwalt forderte viereinhalb Jahre Gefängnis. Einen Tötungsvorsatz schloss auch er aus.

In das Urteil wurde eine 2022 vom Amtsgericht Hoyerswerda verhängte Strafe wegen Drogenhandel einbezogen.