Magdeburgerin scheitert mit Klage gegen Görlitzer Klinikum
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Eine Frau aus Magdeburg ist mit ihrer Schmerzensgeldklage gegen das Görlitzer Klinikum gescheitert. Sie wollte 15.000 Euro. Das Landgericht Görlitz wies in dieser Woche ihre Klage zurück – mit der Begründung, dass sich weder ein Aufklärungs- noch ein Behandlungsfehler bestätigt habe.
Die Frau hatte sich nach einem Arbeitsunfall, bei dem sie sich eine Handverletzung zuzog, nach mehreren Operationen eine Flächenelektrode einsetzen lassen. Damit sollte der Schmerz ausgeschaltet werden. Stattdessen habe sie Stromschläge erlitten, was ihr vorher nicht gesagt worden sei, behauptete sie.
Das Urteil kann angefochten werden. Revision zum Oberlandesgericht Dresden wurde zugelassen.